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Mittelstand Innovativ! – Innovationsgutscheine und Digitalisierungsgutscheine

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) hat ein Förderprogramm speziell für den innovativen Mittelstand aufgelegt....

Mittelstand Innovativ! – Innovationsgutscheine und Digitalisierungsgutscheine

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) hat ein Förderprogramm speziell für den innovativen Mittelstand aufgelegt. Unter dem gemeinsamen Dach „Mittelstand.innovativ!“ umfasst es die Förderlinien Innovationsassistent sowie den Innovations- und Digitalisierungsgutschein.

Den „Innovations- und Digitalisierungsgutschein“ führt der Projektträger Jülich der Forschungszentrum Jülich GmbH im Auftrag des MWIDE durch.

Innovationsgutscheine sollen themenoffen in erster Linie die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette unterstützen. Auch wesentliche qualitative Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen können gefördert werden. Sie können auch zur Bearbeitung von Vorhaben mit arbeits- und organisationsbezogenen Fragestellungen genutzt werden. Es gilt, die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung der Unternehmen in NRW zu stärken – sowohl bei den klein- und mittelständischen Betrieben in der Industrie, im Handwerk, im Handel oder im Dienstleistungsbereich.

Mit dem Digitalisierungsgutschein hat sich das Land Nordrhein-Westfalen zum Ziel gesetzt, die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung der Unternehmen rund um die Themen Digitalisierung und IT-Sicherheit in NRW zu stärken – sowohl bei den klein- und mittelständischen Betrieben in der Industrie, wie auch im Handwerk, im Handel und im Dienstleistungsbereich. So sollen KMU insgesamt befähigt werden, den Weg u. a. hin zu Industrie 4.0 zu beschreiten. Die fortschreitende Digitalisierung stellt insbesondere KMU vor große Herausforderungen. Neue Geschäftsmodelle bzw. andere Produktions- und Wertschöpfungsprozesse werden erforderlich. Lösungsprobleme im Bereich IT-Sicherheit stellen sich häufig als Investitionshemmnis für KMU heraus.

Mit der Zusammenführung der Förderlinien „Innovationsgutschein“ und „Digitalisierungsgutschein“ zu einer Förderbekanntmachung schafft die Landesregierung nun einheitliche Rahmenbedingungen für KMU zur Förderung von Produkt- und Dienstleistungsinnovationen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette.

Dabei ergeben sich folgende Neuerungen:

  • Einheitliche Förderquoten für den Innovations- und Digitalisierungsgutschein
  • Anhebung der Maximalförderbeträge bei Innovationsgutschein auf das Niveau des Digitalisierungsgutscheins
  • Neben Hochschulen und Forschungseinrichtungen können nun auch Unternehmen für Innovationsdienstleistungen beauftragt werden

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in NRW.

Was wird gefördert?

Die Ausgaben für diese externen Analyse- und Beratungsleistungen sowie Entwicklungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden zu 50 Prozent erstattet. Kleine Unternehmen erhalten eine Erstattung von 80 Prozent. Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 10.000 bis 15.000 Euro. Die Gutscheine können auch von mehreren Unternehmen für ein größeres Forschungsvorhaben kumuliert werden.

Eine konsekutive Kombination aller vier Förderbausteine der Innovations- und Digitalisierungsgutscheine zu einem themenübergreifenden Gesamtvorhaben ist möglich.

Die Innovations- und Digitalisierungsgutscheine können von verschiedenen Unternehmen für ein größeres Vorhaben kumuliert werden. In diesem Fall ist von jedem Unternehmen ein gesonderter Antrag zu stellen.

Wie wird gefördert?

Der Gutschein ist so einzusetzen, dass das Projekt in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr ab Zustellung des Bewilligungsbescheides abgeschlossen werden kann. Nach Abschluss der Maßnahme werden die Innovationsgutscheine innerhalb von sechs Monaten beim Projektträger Jülich durch Anforderung der Zuwendungsmittel eingelöst. Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsverfahren, d. h. das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung. Eine Kopie der Rechnung der Hochschule/Forschungseinrichtung/des Unternehmens inklusive Angabe des Durchführungszeitraums (wie im Antrag genannt) einschließlich der Zahlungsnachweise/Buchungsbelege (Kopie Kontoauszug) werden als Ausgabennachweis anerkannt. Die Auszahlung der Mittel durch den Projektträger Jülich erfolgt dann zeitnah.

Bei weiteren Fragen zum Projekt können Sie sich an den Projektträger Jülich unter 02461-61-9161 oder die Wirtschaftsförderung der Stadt Elsdorf unter 02274-709-241 wenden.